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Aktuelles

Aktuelles

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

 

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

am 29.03.2026 um 16:00 Uhr

im Vereinshaus des KGV Giesewiesen e.V.

 

Tagesordnung:

 

TOP 1 Eröffnung und Begrüßung

TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit

TOP 3 Genehmigung der Tagesordnung

Top 4 Wahl des Wahlleiters und zwei Wahlhelfer

Top 5            Anträge des Vorstandes

  • A) 17.754,90 € Restzahlung an die Firma Speck für die Generalsanierung des Vereinsheims (siehe Anlage 1 – Antrag A)
  • B) Verwendung der Rückerstattung von Kassel Wasser

(siehe Anlage 1 – Antrag B)

 

Top 6            Wahl von zwei Kassenprüfer/innen

TOP 7           Schlusswort und Schließung der Versammlung

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

Anträge zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

am 29.03.2026 zu TOP 4

TOP 4 Antrag A: Restzahlung an die Firma Speck in Höhe von 17.754,90 €

Begründung:
Der ursprüngliche Kostenvoranschlag in Höhe von 18.293,69 € reichte nicht aus, um sämtliche sicherheitsrelevanten Arbeiten am Vereinsheim durchzuführen.

Herr Speck hat in der Jahreshauptversammlung am 07.03.2026 ausführlich dargestellt, welche ungeplanten Kosten im Zuge der Sanierung entstanden sind. Die Arbeiten wurden vollständig und ordnungsgemäß abgeschlossen, nun ist die beantragte Restzahlung in Höhe von 17.754,90 € erforderlich.

Beschlussvorschlag:

Die Mitgliederversammlung möge die Mehrkosten in Höhe von 17.754,90€ beschließen, die vollumfänglich durch die Rücklagen des Vereins bezahlt werden, um die abgeschlossenen, sicherheitsrelevanten Arbeiten am Vereinsheim bezahlen zu können.

TOP 4 Antrag B: Verwendung der Rückerstattung von Kassel Wasser

Begründung:
Der Verein hat von Kassel Wasser eine Rückerstattung für die Jahre 2016–2024 in Höhe von  5.580,15€ erhalten.

Der Vorstand beantragt, diesen Betrag vollständig dem Rücklagenkonto des Vereins zuzuführen, um die finanzielle Stabilität des Vereins langfristig zu stärken.

Die Rücklage ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Instandhaltung der Wasserleitung verwendet werden.

Beschlussvorschlag:

Die Mitgliederversammlung beschließt, die Rückerstattung von Kassel Wasser in Höhe von 5. 5.580,15 € als zweckgebundene Rücklage für die Instandhaltung der Wasserleitung dem Rücklagenkonto des Vereins zuzuführen.

Diese Rücklage ist zweckgebunden und darf nur für die Instandhaltung der Wasserleitung genutzt werden.

 

 

 

 

 

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